FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche Tiere werden behandelt?

Behandelt werden Verhaltensprobleme bei Hunden und Katzen.

Welche Verhaltensprobleme werden behandelt?

Generell werden alle Verhaltensprobleme behandelt, die das Zusammenleben von Hund oder Katze und ihren Menschen unharmonisch werden lassen und unter denen das Mensch-Tier-Team leidet.

Wie läuft eine Verhaltenstherapie ab?

Im Vorfeld füllt der Tierhalter einen ausführlichen Fragebogen aus, der sowohl einen allgemeinen Teil beinhaltet als auch spezielle Fragen, die das unerwünschte Verhalten beleuchten. Der Hund bzw. die Katze wird medizinisch untersucht, um Erkrankungen als medizinische Grundursache auszuschließen. Welche Untersuchungen hierfür notwendig sind, ist individuell verschieden. Im Anschluss wird eine Diagnose gestellt und der Halter bekommt einen Therapieplan mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit deren Hilfe ein neues, erwünschtes Verhalten erlernt wird. Dieses Verhalten soll in Zukunft das alte (unerwünschte) Verhalten ersetzen. Der Therapieplan wird mit dem Halter besprochen und praktisch demonstriert, so dass der Halter ihn zu Hause umsetzen kann.

Eine Verhaltenstherapie setzt also immer viel Einsatz des Halters voraus. Er muss selbst aktiv werden und trainieren, was in den meisten Fällen viel Zeit erfordert. In persönlichen oder telefonischen Folgeterminen wird der Fortschritt der Therapie besprochen und gegebenenfalls der Therapieplan angepasst.

 

Welchen Umfang eine Verhaltenstherapie bei Ihrem Hund oder ihrer Katze haben würde, können Sie in einem telefonischen Vorgespräch erfahren.

Was bedeutet Verhaltensmedizin?

Die Tierverhaltensmedizin ist ein immer wichtiger werdendes Fachgebiet der Veterinärmedizin. Sie beinhaltet die Prophylaxe, Diagnose und Behandlung von Verhaltensstörungen und Verhaltensproblemen.

In etwa einem Drittel der Fälle haben diese Verhaltensauffälligkeiten eine medizinische Ursache. Der verhaltensmedizinisch tätige Tierarzt schließt mögliche medizinische Grundursachen aus, bevor er eine Diagnose stellt und mit der Behandlung beginnt.

Kann eine Beratung auch telefonisch erfolgen (Telemedizin)?

Ja, wenn aufgrund der Entfernung ein persönlicher Termin nicht möglich ist, kann eine Beratung auch telefonisch erfolgen. Hierfür ist eine vorherige Untersuchung bei Ihrem Haustierarzt notwendig. Der Haustierarzt füllt dann ein Überweisungsformular aus. Nach der telemedizinischen Beratung wird eine Verdachtsdiagnose gestellt und Sie und Ihr Haustierarzt bekommen einen schriftlichen Rückbericht. Falls eine medikamentöse Therapie bei Ihrem Hund oder Ihrer Katze sinnvoll ist, bekommt Ihr Haustierarzt eine entsprechende Empfehlung und kann die Medikamente verschreiben. Wie genau eine telemedizinische Beratung in Ihrem Fall abläuft, erfahren Sie im telefonischen Vorgespräch.

Was kostet eine Verhaltenstherapie?

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 22.11.2022. Die Kosten sind vom jeweiligen Aufwand abhängig.

Wann gilt ein Hund in Hessen als „gefährlicher Hund“?

Nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003 in der aktuellen Fassung gelten in Hessen folgende Hunde als gefährlich:

 

  1. Hunde, die ihrer Art oder ihrem Wesen nach eine außergewöhnliche Aggressivität aufweisen
  2. Nach der Rasse- oder Gruppenvermutung (Rasseliste) Hunde der folgenden Rassen oder ihre Kreuzungen (Mischlinge):
  • American Staffordshire Terrier
  • American Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Zusätzlich werden Hunde verschiedener, nicht von der Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannter Rassen, häufig  als Kreuzungen der oben genannten Rassen angesehen. So z.B. der American Bully, Pocket Bully, Alauntbull, oder auch der Old English Bulldog. Im Zweifelsfall wird von der zuständigen Ordnungsbehörde ein Gentest oder ein phänotypisches Rassegutachten angeordnet.

 

  1. Hunde, die durch ein konkretes Verhalten auffällig geworden sind

 

Wann gilt ein Hund als Kreuzung (Mischling) der in Hessen gelisteten Rassen?

Als Kreuzung im Sinne der Verordnung wird jeder Mischling angesehen, bei dem ein Hunde-Vorfahre der aufgeführten Rassen erkennbar ist. Auf den Verwandschaftsgrad kommt es dabei nicht an.

Wer benötigt einen Sachkunde-Nachweis?

In Hessen benötigt jeder einen Sachkunde-Nachweis, der einen gefährlichen Hund außerhalb des eigenen Grundstücks führen möchte.

Wie läuft eine Sachkunde-Prüfung nach hessischer HundeVO ab?

Die Sachkunde-Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.

Die theoretische Prüfung ist ein Multiple-Choice-Test mit 30 Fragen aus 6 verschiedenen Themenbereichen: Lernverhalten (2 Fragen), Hund und Öffentlichkeit (7 Fragen), Hundeverhalten (8 Fragen), Haltung, Pflege und Gesundheit des Hundes (4 Fragen), Hund und Recht (3 Fragen), sowie Mensch und Hund (6 Fragen). Es gibt immer mindestens eine richtige Antwort, es können jedoch auch mehrere oder alle Antwortmöglichkeiten richtig sein. Zum Bestehen müssen mindestens 21 Fragen vollständig richtig beantwortet sein.

Im praktischen Prüfungsteil muss der Hundeführer zeigen, dass der Hund von ihm leit- und lenkbar ist. Überprüft werden die Leinenführigkeit an überwiegend lockerer Leine, Halteübungen (d.h. sitzend, stehend oder liegendes Verweilen an zumeist lockerer Leine), sowie das Abrufen des Hundes aus einer Distanz von etwa 10 Metern.

Nach Bestehen der beiden Teile bekommt der Hundeführer eine Bescheinigung über den erbrachten Sachkunde-Nachweis. Dieser gilt immer nur für den Hund, mit dem die Prüfung absolviert wurde. Die praktische Sachkunde-Prüfung kann auch zusammen mit einem Wesenstest durchgeführt werden.

 

Für die Sachkunde-Prüfung muss der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und der Hundeführer muss ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

Wer benötigt einen Wesenstest?

In Hessen benötigen alle Hunde, die als „gefährliche Hunde“ eingestuft werden, einen Wesenstest. Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich gelten, sollten die Wesensprüfung im Alter von 15 Monaten zum ersten Mal absolvieren.

Was ist das Ziel eines Wesenstests?

Ziel der Wesensprüfung ist es, Hunde zu erkennen, die ein gesteigertes Aggressionsverhalten bzw. eine gestörte Kommunikation zeigen und damit eine erhöhte Gefährlichkeit gegenüber Menschen und/oder Hunden bzw. anderen Tieren aufweisen können.

Wie läuft ein Wesenstest nach hessischer HundeVO ab?

In Hessen wird ein Wesenstest im öffentlichen Bereich (meistens in der Innenstadt) durchgeführt und dauert etwa 60 bis 90 Minuten.

Wenn der Wesenstest aufgrund eines bestimmten Vorfalls durchgeführt wird, kann zusätzlich eine Begutachtung des Hundes zu Hause oder in einem anderen Umfeld hinzu kommen.

 

Die Wesens-Beurteilung wird in die folgenden Bereiche unterteilt:

 

  • Handling des Hundes durch die Sachverständige Person

Hierbei soll sich der Hund von der Sachverständigen Person anfassen und streicheln lassen. Auch eine Untersuchung von Ohren und Gebiss, ein Abfühlen der Bemuskelung, Einlesen des Mikro-Chips, Messen und gegebenenfalls Anheben des Hundes sollen vom Hund geduldet werden.

 

  •  Alltagssituationen

Der Hund wird mit normalen Alltagssituationen wie anderen Hunden, Fußgängern, Autos, Radfahrern, Skatern, Joggern, Kinderwägen und Kindern, sowie anderen Tieren angeleint konfrontiert. Dabei muss der Hund dichtes und hastiges Vorbeigehen und Streifen ertragen, wie auch laute Alltagsgeräusche und plötzliche visuelle und laute akustische Geräusche (z.B. Hupe, Schrei, etc.).

 

  •  Belastung

Der Hund wird in belastende Situationen gebracht (Drohfixieren, angedeutete Schläge, nachgestellte Flucht des Angreifers, Streifen und Stolpern in unmittelbarer Nähe des Hundes). Nach einer Beruhigungsphase muss der Hund auf Beschwichtigungsgesten ohne Angriffsverhalten reagieren und ein Anfassen durch die Sachverständige Person zulassen. Zusätzlich wird der Hund angebunden und die Halterin oder der Halter entfernt sich außer Sichtweite. Der alleingelassene Hund muss dichtes Vorübergehen und ein Streifen ohne Anzeichen von nicht situationsangepasster Aggression tolerieren.

In diesen Situationen ist ein artgerechtes Verhalten (Defensivverhalten, auch aggressives Verhalten wie beispielsweise ein Droh- und Imponierverhalten) zu akzeptieren.